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   OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96   

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https://dejure.org/2001,4650
OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Schmerzensgeld; Körperverletzung; Aufklärungspflicht; Ärztliche Aufklärungspflicht; Einwilligung; Entbindung; Geburtshilfe

  • Judicialis

    BGB § 852; ; BGB § ... 823; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldansprüche bei vaginaler Risikogeburt und unterbliebener Aufklärung hinsichtlich einer Schnittgeburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 310
  • NJW-RR 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Anders liegt es jedoch, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, dem Kind ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine abdominale Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung der Konstitution der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Andernfalls ist das Vorgehen des Arztes, dem die Schädigung des Kindes zuzurechnen ist, - wie bei einer Heilbehandlung - mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig (BGH NJW 1989, S. 1538, 1539 f.).

    Da eine Risikoschwangerschaft aus mehreren Gründen vorlag und eine Vaginalentbindung gegenüber der Schnittentbindung mit deutlich erhöhten Gefahren für den Kläger verbunden war, durfte der Beklagte zu 2) es nicht ohne Einwilligung der Mutter darauf ankommen lassen, ob die Vaginalentbindung für das Kind gutgehen wurde (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1540).

    Ohne wirksame Einwilligung war die durchgeführte Entbindung rechtswidrig (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Der Kaiserschnitt und damit die Abwicklung der Geburt auf einem anderen - künstlich eröffneten - Geburtsweg hatte einen anderen Kausalverlauf in Gang gesetzt (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Damit trifft ihn der Vorwurf der Fahrlässigkeit (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1540).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Die Personen, auf deren Kenntnis es ankommt, sind bei Schädigung eines Geschäftsunfähigen die gesetzlichen Vertreter des Geschädigten (BGH NJW 1991, S. 2350), hier also die Mutter des Klägers.

    Der Patient oder sein Wissensvertreter muss also als medizinischer Laie erkannt haben, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften Verhalten des behandelnden Arztes beruht (BGH NJW 1991, S. 2350).

    Sie hätte darüber hinaus wissen müssen, dass der Beklagte zu 2) mit diesem Versäumnis von dem gebotenen ärztlichen Vorgehen abwich (vgl. dazu BGH NJW 1991, S. 2350 f.).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Haben zwei Personen Ursachen gesetzt, von denen jede für sich allein den Schaden herbeigeführt hätte, so haben grundsätzlich beide den Schaden im Rechtssinne verursacht und sind dafür ggf. haftbar (vgl. z. B. BGH NJW 1990, S. 2882, 2883).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Abzustellen ist für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der anspruchsbegrundenden Tatsachen, nicht auf deren zutreffende rechtliche Würdigung oder auf deren exakte medizinische Einordnung (BGH NJW 1984, S. 661).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Das gilt auch, wenn zwei Ärzte, die unabhängig voneinander mit der Behandlung eines Patienten befasst waren, dabei jeweils eine medizinisch gebotene Maßnahmen unterlassen haben; in diesem Fall haften beide für den infolgedessen eingetretenen Schaden (BGH NJW 1986, S. 2367, 2368).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Dazu gehört das Wissen, dass der Arzt von dem üblichen ärztlichen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (BGH NJW 1988, S. 1516, 1517).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Es ist daher mit einer für die Überzeugungsbildung des Gerichts gemäß § 286 ZPO ausreichenden Gewissheit davon auszugehen, dass der Ausnahmefall einer pranatalen Schädigung hier nicht gegeben ist (vgl. dazu BGH NJW 1970, S. 946, 948).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Die Beweislast hierfür trifft den beklagten Arzt (BGH NJW 1994, S. 2414, 2415).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Der Mutter muss damit Gelegenheit gegeben werden, zwischen den für sie selbst bei einer Sectio auftretenden Risiken einerseits und den Risiken für das Kind bei vaginaler Entbindung andererseits zu entscheiden (BGH NJW 1993, S. 1524, 1525; NJW 1992, S. 741, 742).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Eine solche Situation genügt zur Bejahung eines ernsthaften Entscheidungskonfliktes i. S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu BGH NJW 1991, S. 1543, 1544).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Ob es sich mit Recht auf die von ihm als abweichend bezeichneten Urteile (OLG Hamm, VersR 1997, 1403; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310; OLG Köln, OLGR 1997, 296) berufen kann oder ob diese Entscheidungen, wie die Revision meint, durch besondere Sachverhaltsgestaltungen veranlaßt waren, kann hier dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu

    Im Widerspruch oder zumindest in scheinbarem Widerspruch zu der vorstehend dargestellten Rechtsprechung vertritt der erkennende Senat die Rechtsauffassung, dass eine ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Schulterdystokie bei einem Geburtsgewicht von 4.000 g oder mehr besteht und auch schon 1990 bestand, wie auch, dass auf die Möglichkeit einer Sectio hinzuweisen ist (wie hier Urteil des 3. ZS des OLG Hamm vom 24.06.1996, abgedruckt in VersR 1997 Seite 1403, betreffend eine Geburt im August 1990; Urteil des 3. ZS des OLG Koblenz vom 17.04.2001 in NJW-RR 2002 Seite 310, betreffend eine Geburt im Oktober 1989; Urteil des 5. ZS des OLG Köln vom 11.06.1997 in OLGR 1997 Seite 296 betreffend eine Geburt im Dezember 1986).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05

    Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung

    Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Naumburg, 10.04.2014 - 1 U 77/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung im Rahmen einer Geburtshilfe: Entbehrliche

    Die Aufklärung über die Möglichkeit der Sectio wird zumeist aber erst ab einem zu erwarteten Gewicht von mehr als 4.500 g verlangt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 310, 312; OLG Köln, Urteil vom 17.4.2002, 5 U 131/01 - zitiert in juris Rdn. 17; OLG Düsseldorf VersR 2003, 114; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.5.2007, 1 U 28/07 - BeckRS 2007, 18851; OLG Bamberg VersR 2009, 259, 260).
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 5 U 234/03

    Zur ärztlichen Auflärungspflicht bei Geburten

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  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler;

    Eine Aufklärung über diesen anderen Geburtsweg ist erst notwendig, wenn bei der vaginalen Geburt dem Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen und daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine abdominale Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung der Konstitution der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310/311 m. w. Nachw.; OLG München, VersR 1994, 1345).
  • LG Darmstadt, 12.04.2005 - 8 O 570/02

    Ansprüche aus Anlass einer Schädigung bei der Geburt in Folge einer

    Stellt nämlich die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative für den Geburtsvorgang dar, so fehlt es der aufklärungslos durchgeführten Einleitung der vaginalen Geburt an der Einwilligung, da die wirksame Einwilligung auch im Falle der Geburt eine ordnungsgemäße Aufklärung voraussetzt (BGH Urt. v. 19.01.2003, Az.: VI ZR 60/92, NJW 1993, 1524 [1525]; OLG Koblenz, Urt. v. 17.04.2001, Az.: 3 U 1158/96, NJW-RR 2002, 310 ).
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